Schutz endet mit der Arbeit

Feierabend im Homeoffice, gilt der Unfallschutz noch?

Die kurze Antwort

Schutz endet mit der Arbeit

Nein. Mit dem Ende deiner beruflichen Tätigkeit endet auch der gesetzliche Unfallschutz. Klappst du den Laptop zu und verletzt dich danach beim Joggen oder im Haushalt, ist das deine private Sphäre. Dafür ist eine private Absicherung zuständig, nicht die gesetzliche Unfallversicherung.

§ 8 SGB VII, gebunden an die berufliche Tätigkeit

Warum der Schutz mit dem Feierabend endet

Der gesetzliche Unfallschutz ist an die berufliche Tätigkeit geknüpft, nicht an deine Wohnung. Seit dem 18.06.2021 steht die Arbeit im Homeoffice zwar dem Betrieb gleich, dieser Schutz gilt aber nur, solange du tatsächlich arbeitest. Endet die Tätigkeit, endet der Schutz.

§ 8 Abs. 1 SGB VII; DGUV · Stand seit 18.06.2021

Was nach Feierabend passiert, gehört zur privaten Lebensführung. Sport, Haushalt, Einkaufen oder ein Spaziergang sind keine beruflichen Verrichtungen mehr. Verletzt du dich dabei, ist das kein Arbeitsunfall, auch wenn du den ganzen Tag zu Hause warst.

DGUV; Rechtsprechungskontext · Stand 2025/2026

Genau hier entsteht eine Lücke, die viele unterschätzen. Die gesetzliche Unfallversicherung deckt nur die Arbeit und Arbeitswege ab. Der weitaus größere Teil des Tages, also die Freizeit, ist nicht erfasst. Eine private Unfallversicherung kann diesen Bereich grundsätzlich abdecken, ob das für dich sinnvoll ist, hängt von deiner Situation ab.

DGUV; § 8 SGB VII · Stand 2025/2026

Was du tun kannst

Konkrete Schritte für deine Situation:

  • Mach dir bewusst, dass der gesetzliche Schutz mit dem Laptop-Zuklappen endet, nicht erst, wenn du die Wohnung verlässt.
  • Schau dir an, wie viele Stunden deines Tages tatsächlich Freizeit sind, dort besteht der größte ungedeckte Bereich.
  • Prüfe, ob eine private Unfallversicherung für Freizeitunfälle zu deinem Leben passt, das ist eine mögliche Option, die Lücke zu schließen.
  • Lass im Risiko-Check unverbindlich klären, wo du heute geschützt bist und wo eine private Vorsorge sinnvoll sein kann.

Häufige Fragen

Bin ich nach Feierabend im Homeoffice noch unfallversichert?

Über die gesetzliche Unfallversicherung in der Regel nicht. Der Schutz ist an die berufliche Tätigkeit gebunden (§ 8 Abs. 1 SGB VII). Sobald die Arbeit endet, gilt deine Freizeit als private Sphäre und ist nicht mehr erfasst.

Was ist, wenn ich nach der Arbeit zu Hause beim Sport stürze?

Das zählt als private Freizeit und ist kein Arbeitsunfall, auch wenn du den ganzen Tag im Homeoffice warst. Für Verletzungen in der Freizeit ist die gesetzliche Unfallversicherung nicht zuständig.

Wie lässt sich die Freizeit-Lücke schließen?

Eine private Unfallversicherung kann grundsätzlich auch Unfälle in der Freizeit abdecken, die die gesetzliche Unfallversicherung nicht erfasst. Ob das für deine Situation passt, lässt sich in einem kurzen, kostenlosen Gespräch klären.

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