Kommt auf die Fahrlässigkeit an

Kaffee über die Firmen-Tastatur, haftest du?

Die kurze Antwort

Kommt auf die Fahrlässigkeit an

Nicht automatisch. Ein umgekippter Kaffee ist meist ein alltägliches Missgeschick, das fällt in der Regel unter leichte Fahrlässigkeit, für die der Arbeitgeber einsteht. Voll haftest du erst bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

3 Stufen der Fahrlässigkeit

So funktioniert die Haftung

Bei Schäden an Firmeneigentum gilt der innerbetriebliche Schadensausgleich. Er fragt danach, wie sehr du dich falsch verhalten hast, und staffelt die Haftung entsprechend in leichte, mittlere und grobe Fahrlässigkeit.

Innerbetrieblicher Schadensausgleich · Stand 2025

Ein umgekippter Kaffee ist typischerweise leichte Fahrlässigkeit, ein Missgeschick, das jedem passieren kann. In diesen Fällen trägt der Arbeitgeber in der Regel den Schaden. Bei mittlerer Fahrlässigkeit wird anteilig geteilt.

Gräf & Centorbi; SDK NEVA Ratgeber · Stand 2025

Voll haftest du erst, wenn du grob fahrlässig oder vorsätzlich handelst, also naheliegende Sorgfaltspflichten in besonders schwerem Maß verletzt. Ob deine Privathaftpflicht in solchen Fällen für beruflich überlassene Sachen einspringt, ist nicht selbstverständlich.

Haftpflicht-Bedingungen · Stand 2025

Was du tun kannst

Konkrete Schritte für deine Situation:

  • Informiere deinen Arbeitgeber zeitnah und ehrlich über den Schaden.
  • Dokumentiere, wie es passiert ist, das hilft bei der Einordnung der Fahrlässigkeit.
  • Prüfe, ob deine private Haftpflicht beruflich überlassene Sachen einschließt.
  • Geh mit Firmengeräten so sorgfältig um, wie du es bei eigenen tun würdest.

Häufige Fragen

Hafte ich, wenn ich Kaffee über die Firmen-Tastatur kippe?

Meist nicht voll. Ein umgekippter Kaffee ist in der Regel leichte Fahrlässigkeit, für die der Arbeitgeber nach dem innerbetrieblichen Schadensausgleich einsteht. Volle Haftung trifft dich erst bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz (Stand 2025).

Wann gilt ein Schaden als grob fahrlässig?

Grob fahrlässig handelt, wer naheliegende Sorgfaltspflichten in besonders schwerem Maß verletzt, also etwas tut, das schlicht nicht hätte passieren dürfen. Die Einordnung ist immer eine Frage des Einzelfalls.

Springt meine Privathaftpflicht ein?

Nicht automatisch. Viele Privathaftpflichtverträge schließen beruflich überlassene Sachen aus oder behandeln sie gesondert. Prüfe deine Bedingungen, bevor ein Schaden eintritt.

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