Awareness statt Verkaufsdruck

Im Homeoffice abgesichert? Die Wahrheit ist: Es kommt drauf an.

Rund ein Viertel der Erwerbstätigen arbeitet zumindest teilweise von zu Hause, aber kaum jemand kennt die Graubereiche. Wir zeigen dir in einfacher Sprache, wann welcher Schutz greift und wo deine Lücken liegen.

Ungebundener Versicherungsmakler nach §34d Abs. 1 Nr. 2 GewO

Homeoffice ist normal geworden, die Absicherung nicht

Du holst dir kurz einen Kaffee, der Paketbote klingelt, zwischendurch fällt der Firmenlaptop vom Tisch. Klingt nach einem ganz normalen Arbeitstag? Ist es auch. Trotzdem entscheidet jede dieser kleinen Situationen darüber, ob du im Schadensfall abgesichert bist oder nicht. Seit 2021 sind Homeoffice und Betrieb beim gesetzlichen Unfallschutz formal gleichgestellt, aber eben nur für die Arbeit selbst, nicht für alles, was du privat nebenbei erledigst. Genau in diesem Graubereich entstehen die teuren Überraschungen.

25 Prozent aller Erwerbstätigen arbeiteten 2025 zumindest gelegentlich im Homeoffice, vor Corona waren es nur 13 Prozent. Die Mehrheit davon lebt ein Hybrid-Modell.

Statistisches Bundesamt (Destatis), Pressemitteilung Nr. N024 · Stand 22.04.2026

Dein Homeoffice-Tag: Wann bist du wann versichert?

Der gesetzliche Unfallschutz im Homeoffice hängt nicht davon ab, wo du bist, sondern was du gerade tust. Hier siehst du einen typischen Tag Station für Station, grün heißt versichert, gelb heißt Graubereich, rot heißt privat und damit nicht über die Arbeit gedeckt. Tippe eine Station an für die Begründung.

Versichert Graubereich Nicht versichert
  1. 08:55 Versichert

    Vom Bett an den Schreibtisch

    Der erstmalige morgendliche Weg zum Arbeitsplatz dient allein der Arbeitsaufnahme und ist gesetzlich versichert, auch ein Sturz auf der eigenen Treppe.

    BSG, Urteil B 2 U 4/21 R · Stand 08.12.2021

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  2. 09:30 Versichert

    Konzentriert am Laptop

    Die eigentliche berufliche Tätigkeit ist im Homeoffice genauso geschützt wie im Betrieb, seit 2021 ausdrücklich gleichgestellt.

    § 8 Abs. 1 SGB VII · Stand seit 18.06.2021

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  3. 10:45 Graubereich

    Kurz Kaffee holen

    Der Weg zur Küche, um die eigene Arbeitsfähigkeit zu erhalten, kann versichert sein, aber die Abgrenzung zu rein privatem Trinken ist im eigenen Zuhause oft schwer zu beweisen.

    § 8 SGB VII, DGUV · Stand 2024/2025

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  4. 11:20 Nicht versichert

    Der Paketbote klingelt

    Die Tür für ein privates Paket zu öffnen ist eine eigenwirtschaftliche Verrichtung, stürzt du dabei, greift der gesetzliche Unfallschutz in der Regel nicht.

    DGUV, § 8 SGB VII · Stand 2024/2025

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  5. 12:30 Graubereich

    In der Pause Essen holen

    Der Weg, um sich eine Mahlzeit zu besorgen, kann als in den Arbeitsablauf integrierte Pause versichert sein, ein Gericht hat das aus dem Homeoffice heraus anerkannt.

    Bayerisches LSG, L 3 U 168/23 · Stand 15.01.2024

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  6. 14:10 Graubereich

    Der Firmenlaptop fällt runter

    Wer zahlt, hängt von Hausratbedingungen, Arbeitgebervereinbarung und deiner Sorgfalt ab. Bei leichter Fahrlässigkeit trägt meist der Arbeitgeber, bei grober du selbst.

    Innerbetrieblicher Schadensausgleich · Stand 2025

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  7. 15:30 Graubereich

    Kaffee über die Tastatur

    Läuft der Kaffee über den Firmenlaptop, hängt deine Haftung vom Grad der Fahrlässigkeit ab, bei leichter trägt meist der Arbeitgeber, bei grober du selbst.

    Innerbetrieblicher Schadensausgleich · Stand 2025

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  8. 17:00 Nicht versichert

    Laptop zu, Feierabend

    Mit dem Ende der Arbeit endet der gesetzliche Unfallschutz. Was danach im Privatleben passiert, ist Sache deiner privaten Absicherung.

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Sechs Felder, in denen es im Homeoffice eng werden kann

Wir bündeln das Thema in sechs Risikofeldern. Jede Kachel führt dich zu einer verständlichen Erklärung, ohne Paragrafendschungel, mit echten Beispielen.

4 Fragen, die zählen

Was im Homeoffice wirklich zählt

Vergiss zehn neue Verträge. Es geht um ein paar wenige, aber entscheidende Fragen, und darum, dass du sie für deine Situation ehrlich beantworten kannst.

  1. Wann greift der gesetzliche Schutz?

    Die Faustregel seit 2021: Während du arbeitest, bist du versichert. Sobald du etwas rein Privates tust, in der Regel nicht. Diese Linie zu kennen, schützt dich vor bösen Überraschungen mit der Berufsgenossenschaft.

  2. Wem gehört deine Technik?

    Privates Equipment, Firmenlaptop oder eine Mischung? Davon hängt ab, ob im Schadensfall dein Hausrat, dein Arbeitgeber oder am Ende du selbst zahlst. Klarheit hier spart im Ernstfall viel Ärger.

  3. Wie viel kannst du selbst tragen?

    Eine kaputte Tastatur verkraftet jeder. Ein Wasserschaden an der kompletten Ausstattung oder ein Einkommensausfall durch Rückenleiden ist eine andere Größenordnung. Es geht darum, die wirklich existenziellen Lücken zu erkennen.

  4. Bist du angestellt oder selbstständig?

    Angestellte sind gesetzlich unfallversichert, Selbstständige grundsätzlich nicht. Diese eine Unterscheidung verändert den ganzen Absicherungsbedarf, deshalb behandeln wir Freelancer hier ausdrücklich getrennt.

Hast du diese Lücken? Der ehrliche Schnellcheck

Lies dir die Punkte in Ruhe durch. Erkennst du dich bei einem oder mehreren wieder, lohnt sich ein genauerer Blick, am besten gemeinsam mit einem Menschen, der dir keine Verträge aufschwatzt.

  • Du weißt nicht sicher, ob ein Sturz im Homeoffice als Arbeitsunfall anerkannt würde.
  • Du arbeitest mit privater oder gemischter Technik und hast nie geprüft, ob deine Hausratversicherung Arbeitsgeräte abdeckt.
  • Du nutzt einen Firmenlaptop und weißt nicht, ob und wann du für Schäden daran haftest.
  • Du sitzt an einem improvisierten Arbeitsplatz und merkst, dass dein Rücken zunehmend leidet.
  • Du bist selbstständig und hast keinen gesetzlichen Unfallschutz, ohne genau zu wissen, was dir fehlt.
  • Du arbeitest hybrid und bist unsicher, wann auf welchem Weg welcher Schutz greift.
Zum Risiko-Check

Dein Risiko-Check: in zwei Minuten, ohne Verkaufsdruck

Beantworte ein paar kurze Fragen zu deiner Arbeitssituation und du siehst, wo deine echten Lücken liegen. Auf Wunsch schicken wir dir das Ergebnis direkt als vorbefüllte WhatsApp-Nachricht an einen persönlichen Ansprechpartner, du entscheidest, ob und wann du dich meldest. Klaus versichert ist ein ungebundener Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 Nr. 2 GewO und vergleicht über 100 Tarife für dich.

  • 6 kurze Fragen
  • ca. 2 Minuten
  • ohne Anmeldung
  • Ergebnis sofort

Deine Arbeitsform
Welche Geräte nutzt du?
Hausratversicherung mit Schutz für Arbeitsgeräte im Homeoffice?
Privathaftpflicht, die auch beruflich genutzte oder Firmengeräte abdeckt?
Private Unfallversicherung?

Wege in der eigenen Wohnung (zum Beispiel zur Küche) sind im Homeoffice oft NICHT über die gesetzliche Unfallversicherung gedeckt.

Absicherung deiner Arbeitskraft (Berufsunfähigkeit)?

Häufige Fragen rund ums Homeoffice

Bin ich im Homeoffice überhaupt gesetzlich unfallversichert?

Ja, während der versicherten Tätigkeit. Seit dem 18.06.2021 ist Homeoffice beim gesetzlichen Unfallschutz dem Betrieb gleichgestellt (§ 8 Abs. 1 SGB VII). Geschützt sind die Arbeit selbst und die damit verbundenen Betriebswege, nicht aber rein private Verrichtungen wie das Öffnen der Tür für ein Privatpaket.

Stimmt es, dass man im Homeoffice gar nicht versichert ist?

Nein, das ist seit 2021 überholt. Früher waren Wege innerhalb des Hauses oft nicht geschützt, heute ist die Arbeit zu Hause grundsätzlich versichert. Viele alte Ratgeber sind an diesem Punkt veraltet, deshalb nennen wir bei jeder Aussage das Stand-Datum.

Zahlt meine Hausratversicherung, wenn mein Arbeitsgerät kaputtgeht?

Oft ja, aber nicht garantiert. Arbeitsgeräte in der Wohnung, auch ein Firmenlaptop, sind in vielen Hausratverträgen bei den klassischen Gefahren wie Feuer, Leitungswasser oder Einbruch mitversichert. Es kommt aber auf die konkreten Bedingungen, Entschädigungsgrenzen und mögliche Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber an (Stand 2025/2026).

Hafte ich, wenn ich den Firmenlaptop beschädige?

Das hängt vom Grad deiner Fahrlässigkeit ab. Nach dem innerbetrieblichen Schadensausgleich trägt der Arbeitgeber bei leichter Fahrlässigkeit in der Regel den Schaden, bei mittlerer wird anteilig geteilt, bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftest du voll (Stand 2025).

Brauche ich als Freelancer eine eigene Absicherung im Homeoffice?

In der Regel ja, denn Selbstständige haben keinen automatischen gesetzlichen Unfallschutz wie Angestellte. Welche Bausteine für dich sinnvoll sind, hängt von deiner Technik, deiner Kundenarbeit und deiner Einkommenssituation ab, wir klären das ehrlich, ohne dich zu überversichern.

Kostet mich die Beratung etwas?

Die Erstberatung ist für dich kostenlos. Klaus versichert ist ein ungebundener Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 Nr. 2 GewO; die Vergütung erfolgt über die Courtage der Versicherer. Du gehst durch den Risiko-Check keine Verpflichtung ein.

Wird mir hier sofort ein Vertrag verkauft?

Nein. Diese Seite ist zur Aufklärung da. Der Risiko-Check zeigt dir nur, wo Lücken sein könnten. Ob und wann du darüber sprechen willst, entscheidest allein du, am liebsten in Ruhe per WhatsApp oder Telefon.

Lass uns kurz drüberschauen, kostenlos, ohne Verkaufsdruck

Du musst das nicht allein durchdenken. Schick uns deine Situation in einer kurzen WhatsApp-Nachricht oder ruf an. Ein persönlicher Ansprechpartner sortiert mit dir, wo du gut dastehst und wo eine Lücke klafft, verständlich und in deinem Tempo.

Ungebundener Versicherungsmakler

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