Untere Stufen einer Wohnungstreppe mit abgestellter Kaffeetasse, weiches Seitenlicht, der alltägliche Weg durch die Wohnung als Unfallschauplatz im Homeoffice.
Unfall & Wege

Gesetzlicher Unfallschutz im Homeoffice: Was wirklich gilt

Die wichtigste Frage zuerst: Während du arbeitest, bist du im Homeoffice gesetzlich unfallversichert. Bei rein privaten Dingen in der Regel nicht. Wo genau die Grenze liegt, entscheidet im Ernstfall über sehr viel Geld.

Lange galt: Wer zu Hause arbeitet, fällt beim Unfallschutz durch alle Raster. Das hat sich grundlegend geändert. Seit dem 18.06.2021 stellt das Gesetz Homeoffice und Betrieb beim gesetzlichen Unfallschutz formal gleich. Trotzdem hört man immer noch den falschen Satz, im Homeoffice sei man gar nicht versichert. Richtig ist: Es kommt darauf an, was du im Moment des Unfalls gerade tust, berufliche Tätigkeit oder Privatleben.

Das solltest du wissen

Was sich 2021 geändert hat

Mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz wurde § 8 Abs. 1 SGB VII ergänzt. Seitdem besteht bei der Ausübung der versicherten Tätigkeit im eigenen Haushalt Versicherungsschutz im gleichen Umfang wie auf dem Betriebsgelände. Damit sind Homeoffice und Büro beim gesetzlichen Unfallschutz gleichgestellt, ein echter Wendepunkt, den viele ältere Ratgeber noch nicht abbilden.

§ 8 Abs. 1 SGB VII; DGUV / aug.dguv.de · Stand seit 18.06.2021

Die Lücke, die kaum jemand kennt

Geschützt ist die versicherte Tätigkeit und die damit verbundenen Betriebswege. Rein eigenwirtschaftliche, also private Verrichtungen sind nicht versichert: die Tür für den Paketboten öffnen, Wäsche aufhängen, das Kind versorgen. Im eigenen Zuhause verschwimmt die Grenze zwischen Arbeit und Privatem leicht, und genau das macht die Abgrenzung im Schadensfall oft schwer beweisbar.

DGUV forum 1/2025; aug.dguv.de · Stand 2024/2025

Der erste Arbeitsweg ist geschützt

Das Bundessozialgericht hat 2021 entschieden, dass der erstmalige morgendliche Weg vom Bett an den Schreibtisch versichert ist, im konkreten Fall ein Sturz auf der Wendeltreppe mit Wirbelbruch. Begründung: Dieser Weg dient allein der erstmaligen Arbeitsaufnahme. Damit korrigierte das Gericht seine frühere strenge Linie, nach der Wege im Haus nie geschützt waren.

BSG, Urteil B 2 U 4/21 R · Stand 08.12.2021

Auch der Weg zum Essen kann zählen

Selbst der Weg, um sich in der Pause eine Mahlzeit zu besorgen, kann versichert sein, wenn er in die betrieblichen Abläufe integriert ist. Ein Landessozialgericht hat das ausdrücklich auch für das Homeoffice anerkannt. Die Rechtsprechung entwickelt sich also weiter, ein Grund mehr, sich nicht auf veraltete Pauschalaussagen zu verlassen.

Bayerisches LSG, Urteil L 3 U 168/23 · Stand 15.01.2024

Versichert oder nicht? Die Faustregel

In der Regel versichert

  • Die eigentliche berufliche Arbeit am Schreibtisch
  • Der erste Weg morgens an den Arbeitsplatz
  • Betriebswege, die mit der Arbeit zusammenhängen
  • Der in den Arbeitsablauf integrierte Weg zur Mahlzeit

In der Regel nicht versichert

  • Tür öffnen für ein privates Paket
  • Wäsche aufhängen oder Haushalt erledigen
  • Das Kind versorgen während der Arbeitszeit
  • Alles nach Feierabend

Das ist eine vereinfachte Faustregel. Im Einzelfall entscheidet die konkrete Situation, und die Beweislage. Stand 2024/2025.

Häufige Fragen

Bin ich im Homeoffice gesetzlich unfallversichert?

Ja, während der versicherten Tätigkeit. Seit dem 18.06.2021 ist die Arbeit im Homeoffice dem Betrieb gleichgestellt (§ 8 Abs. 1 SGB VII). Private Verrichtungen sind hingegen nicht geschützt.

Ist ein Treppensturz im Homeoffice ein Arbeitsunfall?

Der erstmalige morgendliche Weg an den Arbeitsplatz ist versichert, das hat das Bundessozialgericht 2021 entschieden (B 2 U 4/21 R). Ob ein anderer Treppensturz geschützt ist, hängt davon ab, ob der Weg beruflich oder privat veranlasst war.

Warum heißt es immer wieder, im Homeoffice sei man nicht versichert?

Weil sich die Rechtslage 2021 grundlegend geändert hat und viele Inhalte aus der Zeit davor stammen. Damals waren Wege im Haus oft nicht geschützt. Heute ist die Arbeit zu Hause grundsätzlich versichert, Privates aber weiterhin nicht.

Reicht der gesetzliche Unfallschutz im Homeoffice aus?

Der gesetzliche Schutz deckt nur Unfälle während der versicherten Tätigkeit ab. Unfälle in der Freizeit oder rein private Verrichtungen zu Hause sind nicht erfasst. Viele Menschen schließen diese Lücke mit einer privaten Absicherung, ob das für dich sinnvoll ist, lässt sich in einem kurzen Gespräch klären.

Was sollte ich nach einem Unfall im Homeoffice tun?

Dokumentiere sofort, was du im Moment des Unfalls getan hast, und melde den Vorfall deinem Arbeitgeber und der zuständigen Berufsgenossenschaft. Je klarer der berufliche Bezug belegt ist, desto besser stehen deine Chancen auf Anerkennung als Arbeitsunfall.

Unsicher, ob das auf dich zutrifft?

Lass uns kurz drüberschauen, kostenlos und ohne Verkaufsdruck.

Meine Unfalllücke checken lassen
Ungebundener Versicherungsmakler

Einfach. Persönlich. Digital.

100+ Versicherer im Vergleich. Kostenlos, ungebunden, immer an deiner Seite. Wir beraten dich als ungebundener Versicherungsmakler nach §34d Abs. 1 Nr. 2 GewO – vergütet über die Courtage der Versicherer.

  • Berufsunfähigkeit
  • Haftpflicht
  • Altersvorsorge
  • Krankenversicherung
  • Rechtsschutz
  • und mehr
Kostenlos drüberschauen lassen