Was sich 2021 geändert hat
Mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz wurde § 8 Abs. 1 SGB VII ergänzt. Seitdem besteht bei der Ausübung der versicherten Tätigkeit im eigenen Haushalt Versicherungsschutz im gleichen Umfang wie auf dem Betriebsgelände. Damit sind Homeoffice und Büro beim gesetzlichen Unfallschutz gleichgestellt, ein echter Wendepunkt, den viele ältere Ratgeber noch nicht abbilden.
§ 8 Abs. 1 SGB VII; DGUV / aug.dguv.de · Stand seit 18.06.2021
