Ja, in der Regel versichert

Treppensturz auf dem Weg ins Homeoffice, Arbeitsunfall?

Die kurze Antwort

Ja, in der Regel versichert

Ja. Der erstmalige morgendliche Weg vom Bett an deinen Arbeitsplatz ist gesetzlich versichert, auch ein Sturz auf der eigenen Treppe. Das hat das Bundessozialgericht 2021 ausdrücklich entschieden und damit seine frühere strenge Linie korrigiert.

2021 BSG ändert die Rechtslage

So hat sich die Rechtslage verändert

Im konkreten Fall stürzte eine Beschäftigte auf der Wendeltreppe auf dem Weg in ihr häusliches Arbeitszimmer und brach sich einen Wirbel. Das Bundessozialgericht erkannte das als versicherten Arbeitsunfall an, weil dieser Weg allein der erstmaligen Arbeitsaufnahme diente.

BSG, Urteil B 2 U 4/21 R · Stand 08.12.2021

Das war eine bewusste Kehrtwende: Vor 2021 hatten Gerichte Treppenstürze im Homeoffice teils nicht als Arbeitsunfall anerkannt, weil Wege innerhalb des Hauses als privat galten. Genau deshalb sind ältere Ratgeber an diesem Punkt oft gefährlich veraltet.

Haufe Arbeitsschutz; Deutscher AnwaltSpiegel · Stand 2021/2022

Wichtig ist der Bezug zur Arbeit: Geschützt ist der Weg, der dem Beginn der Tätigkeit dient. Ein Treppensturz aus rein privatem Anlass, etwa, um Wäsche in den Keller zu bringen, wäre weiterhin nicht über die gesetzliche Unfallversicherung gedeckt.

§ 8 Abs. 1 SGB VII; DGUV · Stand seit 18.06.2021

Was du tun kannst

Konkrete Schritte für deine Situation:

  • Melde den Unfall zeitnah deinem Arbeitgeber und der zuständigen Berufsgenossenschaft.
  • Halte fest, dass du auf dem Weg zur Arbeitsaufnahme warst, Uhrzeit und Tätigkeit dokumentieren.
  • Suche bei Verletzungen einen Durchgangsarzt auf, der auf Arbeitsunfälle spezialisiert ist.
  • Verlasse dich nicht auf alte Online-Aussagen, die Rechtslage hat sich 2021 grundlegend geändert.

Häufige Fragen

Ist ein Treppensturz im Homeoffice ein Arbeitsunfall?

Der erstmalige morgendliche Weg an den Arbeitsplatz ist versichert, das hat das Bundessozialgericht 2021 entschieden (B 2 U 4/21 R). Ein Sturz auf rein privatem Weg im Haus ist dagegen weiterhin nicht über die gesetzliche Unfallversicherung gedeckt.

Galt das früher auch schon?

Nein. Vor 2021 hatten Gerichte Treppenstürze im Homeoffice teils nicht anerkannt. Das BSG hat seine Linie 2021 ausdrücklich korrigiert. Deshalb solltest du dich nie auf veraltete Ratgeber verlassen.

Was muss ich nach einem solchen Sturz tun?

Melde den Unfall deinem Arbeitgeber und der Berufsgenossenschaft, dokumentiere den Arbeitsbezug und suche bei Verletzungen einen Durchgangsarzt auf. Je klarer der berufliche Anlass belegt ist, desto besser stehen die Chancen auf Anerkennung.

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