Im konkreten Fall stürzte eine Beschäftigte auf der Wendeltreppe auf dem Weg in ihr häusliches Arbeitszimmer und brach sich einen Wirbel. Das Bundessozialgericht erkannte das als versicherten Arbeitsunfall an, weil dieser Weg allein der erstmaligen Arbeitsaufnahme diente.
BSG, Urteil B 2 U 4/21 R · Stand 08.12.2021