Seit 2021 ist die versicherte Tätigkeit im Homeoffice dem Betrieb gleichgestellt. Geschützt sind aber nur die Arbeit selbst und damit verbundene Betriebswege, nicht rein eigenwirtschaftliche, also private Verrichtungen.
§ 8 Abs. 1 SGB VII; DGUV · Stand seit 18.06.2021