Seit dem 18. Juni 2021 ist die versicherte Tätigkeit im Homeoffice ausdrücklich dem Arbeiten im Betrieb gleichgestellt. Damit greift der gesetzliche Unfallschutz zu Hause genauso wie am Arbeitsplatz, solange du gerade deine berufliche Aufgabe erledigst.
§ 8 Abs. 1 SGB VII; Betriebsrätemodernisierungsgesetz · Stand seit 18.06.2021